Ihre Rechte
Ihre Rechte bei einem Auftrag am Telefon
Zwischen der falschen Zapfpistole und dem Anruf bei uns liegen meist ein paar Minuten, und Vertragsrecht ist in dieser Lage das letzte, woran jemand denkt. Zustande kommt in diesem Telefonat trotzdem ein Vertrag mit allem, was dazugehört. Auf dieser Seite steht deshalb vorab, worauf Sie sich einlassen: welche Angaben wir brauchen, welche Frist für Sie läuft, wann sie vorzeitig ausläuft, wie Sie bezahlen und welche Wege offenstehen, falls etwas nicht passt. Gearbeitet wird am abgestellten Fahrzeug, ohne langen Werkstattaufenthalt; der rechtliche Rahmen dazu steht hier.
Vom Anruf zum Auftrag
Zuerst hören wir zu, danach fragen wir nach. Wissen müssen wir, wo der Wagen inzwischen steht — im Regelfall auf einem sicheren Parkplatz — und ob wir mit dem Einsatzfahrzeug bis dorthin durchkommen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, welche Sorte in den Tank gehört, was tatsächlich eingefüllt wurde, welche Menge ungefähr, und ob seit dem Tankvorgang gestartet wurde. Dazu Ihr Name, eine Nummer für Rückfragen und die Adresse, unter der Sie die Rechnung erhalten. Daraus rechnen wir den Preis und nennen ihn im selben Gespräch, ehe jemand aufbricht. Je nach Aufwand und Entfernung liegt er zwischen 150 und 600 Euro, Umsatzsteuer inbegriffen. Erst Ihr Ja macht daraus einen Auftrag. Lehnen Sie nach der Preisauskunft ab, kostet Sie das Telefonat nichts.
Weshalb ein Telefonat unter den Fernabsatz fällt
Von Fernabsatz spricht das Gesetz, wenn Verhandlung und Abschluss ohne räumliches Zusammentreffen ablaufen und dabei allein Mittel der Fernkommunikation zum Einsatz kommen. Ein Telefonat gehört dazu, ebenso eine Nachricht per Messenger oder E-Mail. Der Verbraucherschutz greift damit auch bei einer Panne und nicht nur beim Einkauf im Netz. Bedingung ist, dass der Auftrag privaten Zwecken dient. Ruft jemand im Namen einer Firma an, verwaltet einen Fuhrpark oder nutzt den Wagen freiberuflich, zählt er rechtlich nicht zu den Verbrauchern; ein Widerrufsrecht entsteht dann nicht. Preis, Ablauf und Rechte bei Mängeln bleiben davon unberührt.
Die Frist von vierzehn Tagen
Wurde ein Vertrag im Fernabsatz geschlossen, dürfen Verbraucher ihn innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, und zwar ohne Begründung (§ 312g Absatz 1, § 355 BGB). Bei Dienstleistungen läuft die Frist ab dem Vertragsschluss, hier also ab Ihrer Zusage am Hörer (§ 355 Absatz 2 BGB). Sie setzt allerdings erst ein, wenn Sie über das Widerrufsrecht unterrichtet sind (§ 356 Absatz 3 BGB) — darum finden Sie die vollständige Belehrung weiter unten, und wer möchte, bekommt sie vorab per E-Mail zugeschickt. Ein bestimmtes Formular schreibt Ihnen niemand vor; eine eindeutige Erklärung genügt, telefonisch, per E-Mail oder mit der Post. Es zählt, wann Sie sie abschicken, nicht wann sie bei uns eintrifft. Ist am Fahrzeug noch nichts geschehen, ist der Vorgang damit beendet, und bereits geleistete Zahlungen erstatten wir.
Warum die Frist bei sofortigem Beginn früher endet
Notdienst heißt, dass zwischen Ihrem Anruf und dem ersten Handgriff am Tank keine zwei Wochen liegen, sondern die Fahrtzeit. Für diesen Fall hält das Gesetz eine eigene Regel bereit: Das Widerrufsrecht an einer Dienstleistung endet mit deren vollständiger Ausführung, wenn Sie dem Start vor Fristablauf zuvor ausdrücklich zugestimmt und dabei zur Kenntnis genommen haben, dass das Recht damit entfällt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Nach beidem fragen wir im Telefonat, in klaren Worten und solange das Einsatzfahrzeug noch bei uns steht. Möchten Sie das nicht, behalten Sie die volle Frist, dann ruht der Einsatz aber so lange. Wer erst in Ruhe nachlesen will, sagt es einfach; gedrängt wird bei uns niemand.
Wenn Sie widerrufen, während wir arbeiten
Erklären Sie den Widerruf mitten im Einsatz, endet der Vertrag mit dieser Erklärung. Den bereits ausgeführten Teil dürfen wir anteilig berechnen, vorausgesetzt, Sie hatten um den umgehenden Start gebeten und die Belehrung lag Ihnen vor (§ 357a Absatz 2 BGB). Maßstab sind der vereinbarte Gesamtpreis und der Stand der Arbeit: Ist das Gemisch bereits heraus und fehlt allein das Spülen, fällt der Anteil entsprechend groß aus; steht das Absaugen noch ganz am Anfang, bleibt wenig davon übrig. Ein Aufschlag oder eine Gebühr fürs Absagen steckt nicht darin, so etwas berechnen wir nicht. Das gehört vorher gesagt und nicht auf eine Rechnung.
Eine Ausnahme im Gesetz, die wir liegen lassen
Es gäbe eine Vorschrift, die uns gelegen käme: Bittet jemand einen Betrieb ausdrücklich darum, wegen einer dringenden Reparatur vorbeizukommen, besteht das Widerrufsrecht von vornherein nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Bei privaten Aufträgen stützen wir uns darauf nicht. Wir belehren, fragen nach der Zustimmung und lassen uns die Kenntnisnahme bestätigen. Im Gespräch dauert das kaum eine Minute und erspart Ihnen den Eindruck, hier arbeite jemand mit einer Hintertür.
Rechnung, Barzahlung und EC-Karte
Die Abrechnung folgt unmittelbar auf den Einsatz, noch am Fahrzeug. Bezahlen können Sie bar oder mit EC-Karte; weitere Zahlungswege bieten wir nicht an. Auf der Rechnung stehen Datum und Einsatzort, Angaben zum Fahrzeug, die ausgeführte Leistung, der Nettobetrag, der Steueranteil und unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die fachgerechte Entsorgung des abgesaugten Gemischs steckt im genannten Preis und erscheint nicht als eigener Posten. Nennen Sie uns schon im Gespräch, wem die Rechnung ausgestellt werden soll — eine nachträgliche Änderung macht unnötige Arbeit. Für die Weitergabe an eine Versicherung oder den Arbeitgeber sind die üblichen Angaben vorhanden; was dort im Einzelnen gefordert wird, legt der jeweilige Empfänger fest und nicht wir.
Wenn die Lage vor Ort anders ist als geschildert
Der am Telefon genannte Betrag bezieht sich auf das Bild, das Sie uns vermittelt haben. Gelegentlich kommt am Fahrzeug etwas zutage, das im Gespräch niemand ahnen konnte: Im Tank steht mehr, als angenommen war; der Motor lief entgegen der ersten Erinnerung doch noch; der Wagen ist so zugeparkt, dass der Einfüllstutzen für uns nicht erreichbar ist; oder es stellt sich heraus, dass hier eine Werkstatt gefragt ist und nicht wir. Dann halten wir inne, erklären, was sich dadurch ändert, und setzen erst fort, wenn Sie einverstanden sind. Endet der Einsatz hier, sprechen wir noch am Fahrzeug darüber, was die Anfahrt und der erledigte Teil ausmachen, ehe Sie sich festlegen. Unangekündigt weiterzuarbeiten und den Mehraufwand hinterher aufzuschreiben, kommt für uns nicht in Frage.
Wenn Sie nach dem Einsatz etwas beanstanden
Was wir tun, ist rechtlich ein Werkvertrag. Geschuldet ist damit ein Ergebnis und nicht allein die Mühe; woran sich das misst, richtet sich danach, was im Telefonat verabredet wurde. Fällt Ihnen etwas auf, steht Ihnen zunächst Nacherfüllung zu, wir sollen also selbst nachbessern. Bringt das nichts, bleiben Minderung, Rücktritt und Schadensersatz (§ 634 BGB). Für Arbeiten an einer Sache nennt § 634a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BGB eine Verjährung von zwei Jahren, gerechnet ab der Abnahme. Eingeschränkt haben wir davon nichts, und eine darüber hinausgehende Zusage geben wir auch nicht. Rufen Sie an und schildern Sie, was aufgefallen ist, dann sehen wir weiter. Eines sei offen gesagt: Steuergeräte und Fahrzeugelektronik prüfen wir nicht, dafür ist eine Werkstatt zuständig.
Schlichtungsstellen und die stillgelegte EU-Plattform
An Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle beteiligen wir uns nicht; weder haben wir uns dazu freiwillig bereit erklärt noch schreibt es uns jemand vor. Die Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz setzt bei elf Beschäftigten ein (§ 36 Absatz 3 VSBG), darunter liegt unser Betrieb. Wir erwähnen es dennoch, damit Ihnen die Suche danach erspart bleibt. Die einstige Plattform der Europäischen Kommission für die Online-Streitbeilegung gibt es nicht mehr: Seit der Verordnung (EU) 2024/3228 fehlt ihr die Rechtsgrundlage, am 20. Juli 2025 ging sie vom Netz, und ältere Verweise darauf laufen ins Leere. Andere Anlaufstellen bestehen weiter. In Kehl am Rhein sitzt die Universalschlichtungsstelle des Bundes; sie nimmt Anträge an, sofern für den Fall keine besondere Branchenstelle bereitsteht. Bei Sachverhalten mit Bezug zu einem anderen EU-Staat berät in Deutschland das Europäische Verbraucherzentrum. Voraussetzung ist bei beiden Wegen, dass die Gegenseite mitzieht, und daran fehlt es bei uns. Der Weg zum Gericht bleibt Ihnen selbstverständlich offen. Ein Gespräch ist uns allerdings lieber.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hamburg Falsch Getankt, Inhaber Hermann Masur, Reeseberg 63, 21079 Hamburg, Telefon 0157 5100 3333, E-Mail Hamburg.falschgetankt@outlook.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Nach § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB endet Ihr Widerrufsrecht schon vor Fristablauf, sobald die Dienstleistung vollständig ausgeführt ist und Sie zuvor ausdrücklich darum gebeten hatten, vor Fristende zu beginnen, und dabei zur Kenntnis genommen haben, dass Ihnen das Recht nach vollständiger Ausführung nicht mehr zusteht. Beides sprechen wir am Telefon durch, solange das Einsatzfahrzeug noch bei uns steht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Hamburg Falsch Getankt, Inhaber Hermann Masur, Reeseberg 63, 21079 Hamburg, E-Mail Hamburg.falschgetankt@outlook.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Das Formular ist ein Angebot und keine Vorschrift. Eine formlose Nachricht per E-Mail tut es genauso: Ihr Name, der Tag der Beauftragung, dazu der Satz, dass Sie widerrufen.
Nachgefragt
Kurz beantwortet
Lässt sich ein am Telefon erteilter Auftrag noch stoppen?
Ja. Melden Sie sich, sobald Sie es sich anders überlegt haben, telefonisch oder mit ein paar Zeilen per E-Mail. Ist am Fahrzeug noch nichts geschehen, ist der Vorgang damit beendet, und eine Begründung braucht es nicht. Hatten Sie um den umgehenden Start gebeten und sind wir bereits dabei, greift die Regel zum anteiligen Betrag für das Erledigte.
Warum lassen Sie sich vorher etwas ausdrücklich bestätigen?
Ohne diese Zustimmung dürfte vor Fristende niemand loslegen, ohne am Ende auf der Leistung sitzen zu bleiben. Ihr ausdrückliches Verlangen nach einem sofortigen Start und Ihre Kenntnisnahme, dass Sie das Recht nach vollständiger Ausführung nicht mehr haben, sind der dafür vorgesehene gesetzliche Weg. Worauf Sie damit verzichten, sagen wir im Gespräch offen, statt es klein zu drucken.
Was fällt bei einem Widerruf während des Einsatzes an?
Ein Anteil des vereinbarten Preises, bemessen daran, wie weit die Arbeit zu diesem Zeitpunkt gediehen war. Für den vollständigen Einsatz liegt der Preis je nach Aufwand und Entfernung zwischen 150 und 600 Euro einschließlich Umsatzsteuer; welcher Betrag bei Ihnen gilt, hören Sie am Telefon, noch bevor wir aufbrechen. Eine gesonderte Gebühr für den Widerruf erheben wir nicht.
Gilt das auch für ein Firmenfahrzeug oder einen Dienstwagen?
Das Widerrufsrecht nicht. Es greift nur zugunsten privater Auftraggeber. Wer im Namen einer Firma, für einen Fuhrpark oder freiberuflich beauftragt, fällt nicht darunter. Alles Übrige ist gleich: Preisauskunft vorab, Ablauf am Fahrzeug, Rechnung und Nacherfüllung bei Mängeln.
Wie wird vor Ort bezahlt?
Bar oder mit EC-Karte, unmittelbar vor Ort im Anschluss an den Einsatz. Andere Zahlungsarten bieten wir nicht an. Die Rechnung nennt Leistung, Nettobetrag, Steueranteil und unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Etwas stimmt hinterher nicht — was nun?
Melden Sie sich zeitnah und beschreiben Sie den Punkt. Zuerst steht Ihnen Nacherfüllung zu, wir bessern also nach. Bleibt das ohne Erfolg, bleiben Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nach dem Gesetz. Ausgenommen haben wir davon nichts. Betrifft es Elektronik oder Steuergeräte, verweisen wir an eine Werkstatt; dieser Bereich zählt nicht zu unserer Arbeit.
Beteiligen Sie sich an einer Verbraucherschlichtung?
Nein. Eine freiwillige Bereitschaft dazu erklären wir nicht, und verpflichtet ist ein Betrieb dieser Größe ebenfalls nicht. Die einstige Plattform der Europäischen Kommission für die Online-Streitbeilegung ging am 20. Juli 2025 vom Netz; ein Link dorthin führte heute nirgendwohin. Läuft etwas schief, sprechen wir am liebsten direkt miteinander. Den Rechtsweg schließt das nicht aus.
Notruf
Falsch getankt?
Ein Anruf genügt. Wir klären am Telefon, was zu tun ist.
24 h Notruf 0157 5100 3333