Hamburg Falsch Getankt – Kraftstoff Abpump-Service 0157 5100 3333

Entsorgung

Wohin der abgesaugte Kraftstoff geht

Nach dem Absaugen steht eine Flüssigkeit im Behälter, die in keinen Tank mehr gehört. Das Abfallrecht sieht darin keine Restmenge, sondern gefährlichen Abfall, und daran hängen Vorgaben fürs Aufnehmen, fürs Fahren und fürs Abgeben. Hier steht, welchen Weg das Gemisch vom Stellplatz bis zur Anlage nimmt und welche Vorschriften dahinterstehen.

Einsatz auf einem Hof: Transporter mit offener Motorhaube neben dem Einsatzfahrzeug
Foto aus einem unserer Einsätze

Der Weg vom Stellplatz bis zur Anlage

Der Wagen steht dabei auf einem sicheren Parkplatz und bleibt aus. Der Tankinhalt läuft in einen geprüften Behälter für brennbare Flüssigkeiten und bleibt dort verschlossen; auf dem Hof wird weder umgefüllt noch etwas stehen gelassen. Der Behälter fährt mit dem Einsatzfahrzeug zurück und geht danach an einen Entsorgungsweg, der solche Abfälle annehmen darf. Was dort geschieht, entscheidet die Anlage nach der Zusammensetzung: aufbereiten oder energetisch verwerten. Für Sie ist die Sache am Stellplatz erledigt, ohne langen Werkstattaufenthalt. Abtransport und Abgabe sind mit dem Einsatz abgegolten, einen eigenen Posten dafür führen wir nicht. Der Preis bemisst sich nach dem Aufwand und der Anfahrt und liegt zwischen 150 Euro und 600 Euro, Umsatzsteuer inbegriffen. Den Betrag für Ihren Fall erfahren Sie im Telefonat vor der Anfahrt. Bezahlt wird vor Ort, bar oder mit EC-Karte.

Warum aus Kraftstoff im Tank Abfall wird

Zwei Sorten in einem Tank ergeben eine Flüssigkeit, die kein Motor mehr verbrennen soll. Ob etwas Abfall ist, hängt nach § 3 Absatz 1 KrWG davon ab, ob der Besitzer die Sache loswerden will oder loswerden muss — beim Inhalt eines falsch betankten Tanks trifft beides zu. Die Abfallverzeichnis-Verordnung sammelt Ölabfälle und Abfälle flüssiger Brennstoffe im Kapitel 13. Dort findet sich für andere Brennstoffe, Gemische eingeschlossen, der Schlüssel 13 07 03 samt Sternchen; dieses Sternchen weist ihn als gefährlichen Abfall aus. Damit fällt jeder bequeme Weg aus: weder Mülltonne noch Siel noch ein Fass hinten in der Garage sind zulässig, sondern nur eine nachvollziehbare Strecke bis zu einer Anlage, die den Stoff annehmen darf. Dasselbe gilt für einen Dieseltank, in den AdBlue geraten ist; dieser Fall trägt bei uns die Kennzeichnung Höchste Vorsicht geboten.

Wer solche Mengen einsammeln und fahren darf

Für gefährliche Abfälle verlangt § 54 Absatz 1 KrWG eine behördliche Erlaubnis von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern. Erteilt wird sie, wenn gegen die Zuverlässigkeit der Verantwortlichen nichts spricht und deren Fach- und Sachkunde belegt ist. Die Maßstäbe dafür stehen in der Anzeige- und Erlaubnisverordnung: § 3 AbfAEV für die Zuverlässigkeit, § 5 AbfAEV für die Fachkunde der Leitung, § 6 AbfAEV für die Sachkunde des übrigen Personals. Ausgestellt wird die Erlaubnis von der Behörde am Hauptsitz, danach gilt sie im ganzen Bundesgebiet. Deshalb endet unser Gebiet nicht an der Stadtgrenze, sondern reicht bis nach Schleswig-Holstein und ins Umland in Niedersachsen. Das Verfahren führt für uns die Hamburger Umweltbehörde in der Neuenfelder Straße; ihre volle Bezeichnung steht im Impressum. Eine Nummer schreiben wir hier nicht hin, die Unterlagen legen wir auf Nachfrage vor. Daneben gibt es einen zweiten Weg: Wer als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, kommt für die zertifizierten Tätigkeiten ohne eigene Erlaubnis aus (§ 54 Absatz 3 Nr. 2 KrWG); die Entsorgungsfachbetriebeverordnung verlangt dafür wenigstens einmal jährlich eine Überwachung vor Ort, die Organisation, Technik, Unterlagen und Versicherung prüft. Sichtbar wird das Abfallrecht auch an der Karosserie: § 55 Absatz 1 KrWG schreibt zwei weiße, rückstrahlende Warntafeln vor, die A-Schilder. Satz 2 nimmt davon aus, wer im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sammelt oder befördert, und § 13a AbfAEV lässt weitere Freistellungen durch die Behörde zu, etwa wenn sich die Tafeln technisch nicht anbringen lassen.

Auf der Strecke gilt Gefahrgutrecht

Kraftstoff gehört zu den entzündbaren flüssigen Stoffen der Klasse 3 des ADR. Im Inland gilt das Abkommen nicht aus sich heraus, sondern über die Gefahrgutverordnung mit dem Kürzel GGVSEB; deren § 1 Absatz 3 zieht für den Verkehr auf deutschen Straßen die Anlagen A und B des ADR heran. Daran hängen Anforderungen an den Behälter, an die Sicherung der Ladung, an die mitgeführten Papiere und an die Unterweisung beziehungsweise Schulung der Person hinter dem Lenkrad; was im Einzelfall greift, richtet sich nach Stoff und Menge. Ein Reservekanister taugt dafür nicht, daran ändert auch eine kurze Fahrt nichts. In Hamburg kommt eine örtliche Besonderheit hinzu: Für Fahrten mit gefährlichen Gütern gelten Tunnelbeschränkungen, und der Elbtunnel im Zuge der A 7 ist tagsüber strenger eingestuft als nachts. Ob eine Fahrt davon berührt ist, hängt wiederum an Stoff und Menge. Wir planen die Strecke danach, auch wenn sie dadurch länger wird.

Weshalb wir vom eigenen Schlauch abraten

Über dem Kraftstoff bildet sich ein Dampf, der schwerer ist als Luft. Er sinkt zu Boden, sammelt sich in Vertiefungen und kann sich an einer kleinen Zündquelle entzünden; unter Umständen genügt dafür eine statische Entladung. Wer mit dem Mund ansaugt, riskiert zusätzlich, dass etwas in die Atemwege gerät — schon geringe Mengen können die Lunge schwer schädigen. Dazu kommt die Technik am Fahrzeug: In vielen Einfüllstutzen sitzen Klappen und Gitter, die einen Schlauch aufhalten. Selbst wenn das gelingt, ist das Problem nur verschoben. Die Flüssigkeit steht danach in einem Behältnis ohne Zulassung, und die Pflicht zur ordentlichen Entsorgung bleibt beim Halter. In Hamburg kommt etwas hinzu, an das kaum jemand denkt: Außerhalb der inneren Stadt liegt ein Trennsystem, in dem Regenwassersiele das Wasser ohne Umweg über ein Klärwerk in Gewässer leiten. Was dort im Gully verschwindet, kann in einem Kanal oder in der Elbe ankommen. Möglich sind dann ein Bußgeld nach dem Wasser- und Abfallrecht sowie ein Strafverfahren nach § 326 StGB, der den unerlaubten Umgang mit Abfällen erfasst, oder nach § 324 StGB, wenn ein Gewässer Schaden nimmt.

Was Fuhrpark und Buchhaltung bekommen

Speditionen, Handwerksbetriebe, Pflegedienste und Mietwagenfirmen brauchen mehr als eine Quittung für die Ablage. Auf der Rechnung stehen der Firmenname, die erbrachte Leistung, die getrennt ausgewiesene Umsatzsteuer sowie unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; damit lässt sich die Vorsteuer ziehen. Hilfreich ist, wenn die Person am Fahrzeug die Rechnungsanschrift parat hat. Für das Nachweisverfahren lohnt ein Blick in die Nachweisverordnung: Erzeuger, bei denen im Jahr insgesamt nicht mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen, sind nach § 2 Absatz 2 NachwV von der Nachweispflicht ausgenommen; das Gesetz spricht von Kleinmengen. Unberührt bleiben die Pflichten rund um Übernahmeschein und Register. Ein einzelner Tankinhalt liegt weit unter dieser Schwelle. Was Ihr Betrieb darüber hinaus erwartet, besprechen wir gleich im ersten Telefonat. Und weil nur ein Einsatzfahrzeug unterwegs ist, sprechen wir bei mehreren Standorten die Reihenfolge vorher ab.

Nachgefragt

Kurz beantwortet

Kostet die Entsorgung extra?

Nein, sie steckt im Einsatz. Abpumpen, Abtransport und die Abgabe rechnen wir zusammen ab, ohne eigenen Posten auf der Rechnung. Der Rahmen geht von 150 Euro bis 600 Euro, Umsatzsteuer inbegriffen; wie hoch der Betrag ausfällt, hängt an Aufwand und Anfahrt und steht vor der Abfahrt im Telefonat fest. Bezahlt wird vor Ort, bar oder mit EC-Karte.

Was passiert mit einem Gemisch aus Diesel und AdBlue?

Es nimmt denselben Weg: absaugen, mitnehmen, abgeben. Der Fall trägt bei uns die Kennzeichnung Höchste Vorsicht geboten, weil AdBlue Bauteile im Kraftstoffsystem angreifen kann; ob und wie weit das geschieht, hängt vom Fahrzeug ab und davon, ob der Motor gelaufen ist.

Wie erkennt man, ob jemand den Kraftstoff mitnehmen darf?

Fragen Sie nach der Erlaubnis nach § 54 KrWG oder nach einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Beides lässt sich mit Papieren belegen, unsere zeigen wir auf Nachfrage. Die für uns zuständige Hamburger Behörde ist mit Anschrift im Impressum genannt.

Was droht, wenn das Gemisch im Gully oder auf dem Hof landet?

In Hamburg führen viele Regenwassersiele ohne Klärwerk in ein Gewässer, und auch im Mischsystem hat brennbare Flüssigkeit nichts verloren. Möglich sind ein Bußgeld nach dem Wasser- und Abfallrecht sowie ein Strafverfahren nach § 326 StGB oder § 324 StGB. Besser ist: stehen lassen, anrufen, abholen lassen.

Welche Unterlagen bekommt ein Betrieb nach dem Einsatz?

Eine Rechnung, auf der die Leistung beschrieben ist, die Umsatzsteuer getrennt steht und unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genannt wird. Braucht Ihre Buchhaltung dazu eine Notiz zum weiteren Weg des Gemischs, sagen Sie es gleich beim Anruf; dann lässt sich vorher regeln, was dafür zu tun ist.

Notruf

Falsch getankt?

Ein Anruf genügt. Wir klären am Telefon, was zu tun ist.

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